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   BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20   

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BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,14887)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - 3 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,14887)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,14887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 73 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (fehlende Angaben zu Voraussetzungen der Einbeziehung in den Urteilsgründen; Tatzeit; Erledigungszeitpunkt; Zäsur); rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 55 Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 421 ff. BGB, § 357 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 421 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionen der Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug u.a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1
    Revisionen der Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug u.a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
    Dass das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 19. Juli 2019 hiervon absah, steht einer etwaigen, die Einbeziehung in die hiesige Gesamtstrafe hindernden Zäsur durch den Strafbefehl nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74; vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, StV 2018, 489 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
    Hinsichtlich der in Fall 8 erlangten Beträge kann in den Blick zu nehmen sein, ob die Angeklagte Y. wegen der erst für den nächsten Tag vorgesehenen Übergabe möglicherweise anders als in den sonstigen Fällen eine nicht bloß "transitorische' Verfügungsgewalt über die gesamte Beute hatte (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19, juris Rn. 15 mwN; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19, juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
    Eine abschließende Beurteilung erlauben die Urteilsgründe nicht; denn es fehlen Feststellungen sowohl zu Tatzeiten, die vorangegangene, möglicherweise ebenfalls zäsurbildende Ahndungen in den Jahren 2015 bis 2018 betreffen, als auch zum Stand der Strafvollstreckungen (s. zum maßgeblichen Erledigungszeitpunkt etwa BGH, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19, StV 2019, 802 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 434/19

    Verschlechterungsverbot (Einziehungsentscheidung)

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
    Einer solchen Verrechnung mit Beträgen, die gegebenenfalls bei weiteren Taten zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind, steht das auch Einziehungsentscheidungen umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 434/19, NStZ 2020, 184 Rn. 8; BeckOK StPO/Wiedner, 36. Ed., § 358 Rn. 36; LR/Gössel, StPO, 26. Aufl., § 331 Rn. 11).
  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 174/13

    Widerspruch zwischen Strafhöhe im Tenor und in den Urteilsgründen (Abgrenzung zu

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass für das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO bei der Gesamtstrafenbildung auf die verkündete Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 5 StR 174/13, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 15 Rn. 3); diese dürfte in der Summe nicht überschritten werden, falls die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 11. Januar 2019 nunmehr gesondert bestehen bleiben und daneben eine neue Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden sein sollte.
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17

    Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
    Dass das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 19. Juli 2019 hiervon absah, steht einer etwaigen, die Einbeziehung in die hiesige Gesamtstrafe hindernden Zäsur durch den Strafbefehl nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74; vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, StV 2018, 489 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 343/19

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes bei mehreren

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
    Hinsichtlich der in Fall 8 erlangten Beträge kann in den Blick zu nehmen sein, ob die Angeklagte Y. wegen der erst für den nächsten Tag vorgesehenen Übergabe möglicherweise anders als in den sonstigen Fällen eine nicht bloß "transitorische' Verfügungsgewalt über die gesamte Beute hatte (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19, juris Rn. 15 mwN; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19, juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

    Da es nicht um die Erhöhung eines Einziehungsbetrages für eine einzelne Tat zu Lasten des Angeklagten, sondern Additionsfehler in der Ermittlung des Gesamtbetrages ohne Änderung der ausgeurteilten Rechtsfolge geht, steht das die Einziehungsentscheidung umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5) dem dargelegten Ergebnis nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 6 StR 448/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Im Übrigen stünde das tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 374/21 Rn. 7; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 15; vom 31. Januar 2023 - 5 StR 321/22 Rn. 6; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21 Rn. 5 und vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20 Rn. 11).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 464/21

    Urteilsformel bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten; Einziehung von

    Der Wert von Taterträgen ist indes tatbezogen festzusetzen; auch einer etwaigen "Verrechnung" durch das Revisionsgericht stünde das mit Blick auf die jeweilige Tat zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 16.09.2021 - 2 StR 51/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung (Verrechnung mit Taterträgen;

    Eine solche Verrechnung mit Taterträgen, die aus den vom Generalbundesanwalt dargestellten Gründen möglicherweise bei der Tat II.4 der Urteilsgründe zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind, steht das auch die Einziehungsentscheidung umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 374/21

    Korrektur der Anordnung der Einziehung von Wertersatz

    Soweit sich die Strafkammer, wie von ihr selbst dargelegt, zugunsten des Angeklagten verrechnet hat, steht einem Ausgleich mit ihn belastenden Fehlern hier das die Einziehungsentscheidung umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5; zu - hier nicht gegebenen - Ausnahmen BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 15).
  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 242/21

    Teilweise Absehen von der Wertersatzeinziehung

    Einer solchen Verrechnung mit Beträgen, die gegebenenfalls bei weiteren Taten zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind, steht das auch Einziehungsentscheidungen umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 13.10.2020 - 5 StR 394/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich der Haftung des

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. Juni 2020 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte hinsichtlich des Einziehungsbetrages als Gesamtschuldner haftet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
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   BGH, 25.11.2020 - 3 StR 82/20   

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BGH, 25.11.2020 - 3 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,41515)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2020 - 3 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,41515)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2020 - 3 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,41515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Anwaltsvergütung für ein Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 2 Abs. 1 ; RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung der Anwaltsvergütung für ein Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 3 StR 82/20
    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers ist auf dessen Antrag gemäß § 33 Abs. 1 , § 2 Abs. 1 RVG für das Revisionsverfahren festzusetzen (vgl. dazu allgemein näher BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127 f. mwN).
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